Gesucht: 2-6 Mitglieder für die Sitzungsleitung des StuRa
Am 1. Oktober hat das Wintersemester begonnen – und damit auch die VIII. Legislaturperiode des StuRa. Pünktlich zum Vorlesungsstart wird die erste Sitzung am Dienstag, den 3. November abgehalten. In dieser ersten Sitzung, die vom Wahlausschuss eingeladen und eröffnet wird, muss auch gleich eine neue Sitzungsleitung gewählt werden. Sollten sich keine Kandidat*innen finden, müsste die Sitzung umgehend wieder beendet werden. Die Mitglieder würden dann erneut eingeladen werden, bis sich endlich eine Sitzungsleitung findet und das zentrale Legislativorgan der Studierendenschaft handlungsfähig wird.
Da es bereits zwei Kandidaturen gibt, dürfte dieses Schreckensszenario in diesem Semester zwar vermutlich nicht eintreten. Für eine handlungsfähige Sitzungsleitung werden trotzdem noch weitere Personen gesucht, die diese wichtige Aufgabe übernehmen möchten. Das Amt mit nur zwei Personen zu schultern, ist grundsätzlich zwar möglich – mit mehreren Leuten macht es für alle Beteiligten aber deutlich mehr Spaß!
[Update/26.10.]: Leider wurde eine der beiden Kandidaturen zurückgezogen – sodass es nach derzeitigem Stand nur einen einzigen Bewerber für das Amt der Sitzungsleitung gibt, und wir dem erwähnten Schreckensszenario nun doch recht nahe sind…
[Update/03.11.20]: Das war knapp: Letztlich hat sich doch noch ein zusätzlicher Kandidat gefunden. In der 120. Sitzung des StuRa konnten somit zwei Studierende zur neuen Sitzungsleitung gewählt werden. Wie bereits thematisiert, ist das allerdings lediglich die (ausbaufähige) Mindestanzahl – bis zu vier Plätze wären noch frei!
[Update/15.03.21]: Die Sitzungsleitung ist weiterhin nur mit 2 Personen besetzt. Das ist zu wenig. Interessierte können sich in der StuRa-Sitzung am 20.04. zur Wahl stellen. Kandidaturen möglichst bis 13.04. einreichen!
Was macht die Sitzungsleitung?
Die Sitzungsleitung besteht aus zwei bis sechs Mitgliedern. In erster Linie nimmt sie Anträge entgegen und bereitet aufgrund dieser die StuRa-Sitzungen vor, die sie auch leitet und nachbereitet. Dazu zählen beispielsweise auch das Führen von Anwesenheitslisten und Protokollen sowie die Dokumentation und Weiterleitung von Beschlüssen.
In den Sitzungen gilt es – natürlich unter Achtung der Neutralität und im Rahmen der Geschäftsordnung –, die oft kontroversen Diskussionen zu moderieren und Anträge zur Abstimmung zu bringen. Der StuRa tagt in der Vorlesungszeit alle 14 Tage. Die Sitzungen dürfen maximal sechs Stunden dauern. Meist gehen sie aber nicht länger als 23 Uhr, erst recht in Zeiten von COVID-19, wo der Redebedarf (und damit auch die Sitzungsdauer) erfahrungsgemäß kürzer als gewohnt ausfällt.
Zwischen den Sitzungen ist die Sitzungsleitung Ansprechpartnerin für Fragen bezüglich des Studierendenrats und kommuniziert wichtige Angelegenheiten mit den Engagierten in den jeweiligen Referaten, Kommissionen, AKs etc. Zudem ist die Sitzungsleitung beratendes Mitglied in der RefKonf, dem Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft.
Pro durchgeführter Sitzung erhält jedes Mitglied der Sitzungsleitung eine kleine Aufwandsentschädigung.
Wer kann für die Sitzungsleitung kandidieren?
Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für die Sitzungsleitung kandidieren. Dabei ist es möglich, aber keineswegs erforderlich, selbst Mitglied des Studierendenrats zu sein. Das Amt wird nach Möglichkeit geschlechterquotiert besetzt.
Als Mitglied der Sitzungsleitung solltest du selbstverständlich Spaß an der Moderation von Diskussionen haben und ein gewisses Maß an Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Es ist nützlich, wenn du selbst bereits einige StuRa-Sitzungen besucht hast. Dies ist aber keine Voraussetzung.
Beachte bitte außerdem, dass die StuRa-Sitzungen in diesem Semester aller Voraussicht nach wieder digital abgehalten werden müssen. Du solltest also technisch in der Lage sein, an Videokonferenzen teilzunehmen. Dazu kannst du zur Not allerdings auch ins StuRa-Büro kommen.
Wie läuft die Wahl zur Sitzungsleitung ab?
Um für die Sitzungsleitung zu kandidieren, musst du bis Mittwoch, den 28. Oktober 2020 eine Kandidatur an den Wahlausschuss (wahlen@stura.uni-heidelberg.de) schicken. Deine Mail sollte dabei einen kurzen (!) Text mit Informationen zu dir und deiner Motivation für die Kandidatur sowie deinen vollen Namen enthalten. Außerdem musst du uns deine Matrikel- bzw. Verifikationsnummer schicken, damit wir deine Wählbarkeit prüfen können. Dein Kandidaturtext wird (nur) den Mitgliedern des Studierendenrates und interessierten Studierenden zugänglich gemacht.
Solltest du diese Frist verpassen, kannst du übrigens trotzdem noch kandidieren: Spätestens in der darauffolgenden Sitzung des StuRa kann deine Kandidatur dann behandelt werden.
[Update/26.10.]: Hinweis am Rande: Durch das (grundsätzlich ungeliebte, aber in Ausnahmesituationen nicht unübliche) Mittel der Spontankandidatur können Bewerbungen selbst dann noch auf die Tagesordnung gelangen, wenn sie nicht fristgemäß eingereicht wurden. Theoretisch wäre dies sogar noch in der jeweiligen StuRa-Sitzung möglich. Daran sollte es also nicht scheitern! ?
Wenn du Fragen zum Amt bzw. zum Verfahren hast, kannst du dich an die Mitglieder der alten Sitzungsleitung (sitzungsleitung@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden. Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!