Gerne und häufig wird Politiker*innen ‚des Establishments‘ ja vorgeworfen, bei der Finanzierung der eigenen politischen Tätigkeit Intransparenz und Beeinflussbarkeit freien Lauf zu lassen.
Solchen Vorwürfen sollen sich die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Listen im Studierendenrat natürlich nicht ausgesetzt sehen! Um also über jeden Verdacht erhaben zu sein, müssen diese nach § 7 der Wahlordnung nach jeder bestrittenen StuRa-Wahl die Finanzierung ihres Wahlkampfes offenlegen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen. Außerdem dürfen diese ihr Stimmrecht auch erst nach der Veröffentlichung wahrnehmen.
Alle zehn zur Wahl angetretenen Listen haben daher ihre genutzten Einnahmen und deren Quellen sowie die getätigten Ausgaben angegeben. Zwei Listen gaben an, weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt zu haben, die Summe der Ausgaben dürfte sich also im Gegensatz zur letzten Bundestagswahl noch nicht im mittleren zweistelligen Millionenbereich bewegen.
Wahlkampfkostenoffenlegung 2019
Die erste Sitzung des Studierendenrates der VII. Legislatur findet am Dienstag, 22. Oktober 2019 um 19 Uhr im Neuen Hörsaal der Physik statt. Alle Interessierten sind zu dieser herzlich eingeladen.