How To Budgetplan 2019

How to Budgetplan

  1. Einführung

Dieses Jahr haben wir den Haushaltsplan völlig neu konzipiert. Orientiert haben wir uns dabei am Landeshaushalt Baden-Württembergs. Ziel ist es, dass wir ihn vereinfachen und vereinheitlichen. Im folgenden möchten wir darstellen, wie ihr euren Budgetplan aufstellen könnt.

  1. Gruppierungsplan

Zur Grundlage wird der Gruppierungsplan (hier) genommen. Die Posten (Titelnummern) sind alle Dreistellig. Die Erste Stelle gibt die Hauptgruppen an:

Einnahmen Ausgaben
0            Steuereinnahmen 4             Personal
1             Verwaltungseinnahmen 5             Verwaltungs- und Betriebsaufwand
2             gemischte Einnahmen 6             Zuweisungen und Förderungen
3             Auflösung Rücklage 7             Projekte
8             Einstellung Rücklagen
(9            Durchlaufposten) (9            Durchlaufposten)

 

Die zweite Stelle gibt die Untergruppe an und die letzte Stelle wird dann durchnummeriert.

Der Haushaltsplan wird dadurch ein gutes Stück gröber. Um mehr Transparenz zu schaffen, ist es sinnvoll weitere Unterposten als Erläuterungen aufzuschlüsseln (Beispiele sogleich). Diese Zahlen sind dann aber nur zur Orientierung und Kalkulation, nicht bindend.

3. Wie ist das Vorgehen?

a. Relevante Titel raussuchen

Am besten nehmt ihr zwei Dokumente nebeneinander: Den Gruppierungsplan und ein leeres Dokument. Dann schaut ihr gemeinsam den Gruppierungsplan durch und überlegt, welche Posten ihr in eurem Budgetplan braucht. Diesen kopiert ihr in das leere Dokument. Versucht bitte, die vorgegebenen Titelnummern beizubehalten. Falls sich etwas (für uns) unvorhersehbares ergibt, was bei euch aber definitiv in einen eigenen Posten muss, sendet uns bitte mit eurem Budgetplan zur Genehmigung auch den geänderten Gruppierungsplan mit. Dann können wir es mit den anderen Fachschaften abgleichen und schaffen so einen einheitlichen Haushalt.

b. Mit Zahlen bestücken

Nun habt ihr die relevanten Haushaltstitel. Als nächstes geht es darum, sie mit einem sinnvollen Betrag zu bestücken. Die Höhe der VS-Beiträge erhaltet ihr von uns. Achtet hier auf die Ausgeglichenheit. Das heißt, ihr dürft nicht mehr Geld ausgeben, als ihr einnehmt. Unter den Obergruppen könnt ihr dann die jeweiligen Zwischensummen festschreiben.

c. Erläuterungen hinzufügen

Erläuterungen sind zweierlei: Erklärungen der Haushaltstitel und Unterposten:

Kurze Erläuterungen passen direkt darunter. Für eine größere Transparenz sorgen – vor allem unter den 7er Titeln – Unterposten. Dafür könnt ihr die Posten untergliedern und detailliertere Einplanungen machen. Die Zahlen, die ihr dafür einplant sind aber nicht bindend. Bindend sind nur die Einstellungen in die Haushaltstitel (zu der dreistelligen Posten). Vergesst aber nicht, dass der Budgetplan nur eine (wenn auch bindende) Planung ist. Das heißt, dass der Budgetplan die Beschlussfassung vor der Ausgabe nicht ersetzt.

d. Begründungen

Zusätzlich zu den kurzen Erläuterungen könnt ihr zusätzlich zum Budgetplan gleich schon Begründungen für zukünftige Ausgaben machen. Dann braucht ihr euch nur einmal Gedanken über Begründungen machen und könnt bei den Finanzbeschlüssen einfach auf die Begründungen im Budgetplan verweisen.

4. Überprüfen, beschließen und einreichen

Der/die Finanzverantwortliche sollte vor der Abgabe des Budgetplans noch mal darüberschauen und die Summen prüfen. Dann beschließt ihr den Budgetplan ordnungsgemäß. Zuletzt unterschreibt der/die Finanzverantwortliche den Budgetplan. Die Mehrheit der Fachschaftsräte unterschreibt das Beschlussprotokoll. Alles gemeinsam reicht ihr – per Hauspost oder persönlich – im StuRa-Büro ein. Gleichzeitig freuen wir uns über eine Zusendung per E-Mail, damit wir das digitale Dokument hochladen können.

5. Und wenn sich nochmal was ändert? (Nachtrag 9.07.19)

Ein Budgetplan gibt eine Planung wider. Nun kann sich auch bei bester Planung noch etwas ändern. Wenn dies nicht erheblich ist und vor allem, wenn es ausgeglichen werden kann oder ihr euch noch im Rahmen des Budgetplans bewegt, müsst ihr den Plan nicht ändern. Wenn sich also beispielsweise die Höhe der Ausgaben bei einem Erstiwochenende verändert und ihr daher die Eigenbeteiligung erhöht, müsst ihr nichts ändern. Wenn eine Veranstaltung ausfällt und ihr stattdessen eine andere durchführt (und einen Posten „Sonstige Veranstaltungen“ habt), müsst ihr den Plan nicht ändern, sondern nur beschließen, dass ihr das nicht verwendete Geld für die eine Veranstaltung für eine andere nutzt. Fragt im Zweifelsfall einfach nach.

Relevante Dateien (Nachtrag April 2019)

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